AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnehmerinformationen
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1.1.) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der IFF Institut für Fach- und Führungskräfte GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Tarik Ünal, Cottbuser Straße 1, 51063 Köln, Tel.: +49 (0) 221 650 744 30, Fax: +49 (0) 221 – 84 63 87 48, E-Mail: info@iff-institut.de, Internet: https://www.iff-institut.de/ (nachfolgend geschlechtsneutral „Veranstalter“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Teilnehmer“, gemeinsam auch „Parteien“) des Veranstalters.

(im Folgenden „Veranstalter” genannt) und unseren Kunden (im Folgenden „Teilnehmer“, gemeinschaftlich auch „die Parteien“ genannt). Sofern nachfolgend eine geschlechtsspezifische grammatische Formulierung benutzt wird, stellt dies keine Herabsetzung des jeweils nicht oder unvollständig formulierten Geschlechts dar.

(1.2.) Verwendet der Teilnehmer entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn der Veranstalter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Teilnehmers die Leistungen an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.

(1.3.) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(1.4.) Für Unternehmer gilt ergänzend: Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Teilnehmers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Veranstalter in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Teilnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(2.1.) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an geförderten und nicht geförderten Maßnahmen (im Folgenden „Veranstaltung“) des Veranstalters, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website und in den Geschäftsräumen des Veranstalters sowie in den Buchungsformularen dargestellten Veranstaltungen abschließt. Die angebotenen Veranstaltungen können sowohl Weiterbildungen, Fortbildungen als auch Umschulungen sein.

(2.2.) Für jede Veranstaltung sind grundsätzlich Vorkenntnisse und Qualifizierungsziele bzw. -inhalte erforderlich. Der Veranstalter behält sich Änderungen im Kursablaufplan vor. Änderungen werden in Abstimmung mit dem jeweiligen Kostenträger erfolgen, insbesondere, wenn die Änderungen wegen Veränderungen des Marktumfelds oder wegen technischer Aktualisierung notwendig erscheinen. Im Übrigen gilt im Hinblick auf Änderungen der Veranstaltungen Ziffer 10. dieser AGB.

(2.3.) Der Teilnehmer erhält bei Beginn des Unterrichts eine Aufstellung der Unterrichtstage (Stundenplan).

§ 3 Leistungen des Veranstalters

(3.1.) Der Veranstalter bietet sowohl Präsenz- als auch Online-Veranstaltungen an. Der Inhalt der Veranstaltung ist aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf der Website oder dem Teilnehmer per E-Mail übersandten Buchungsformular oder in den Geschäftsräumen des Veranstalters ausliegenden bzw. dem Teilnehmer mitgeteilten Information zu entnehmen.

(3.2.) Die Präsenz-Veranstaltungen oder Präsenzlehrgänge mit physischen und/oder virtuellem Präsenzunterricht (im Folgenden „Hybrid-Lehrgänge“) gem. § 2 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG (im Folgenden „AFBG“) finden in den Räumlichkeiten des Veranstalters statt. Der Veranstalter erbringt seine Leistungen im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer oder durch virtuellen Präsenzunterricht. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet eine bestimmte Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung zu nutzen, sofern sich aus der Veranstaltungsbeschreibung des Veranstalters nach Ziffer 3.1. nichts anderes ergibt.

(3.3.) Die vom Veranstalter angebotenen Online-Veranstaltungen, auch im Rahmen der Hybrid-Lehrgängen finden in der Regel in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie einen Zugang zur Anwendungssoftware des Veranstalters. Weitere Informationen zu Systemvoraussetzungen zur Teilnahme an einer Online-Video-Veranstaltung findet der Teilnehmer in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung gem. Ziffer 3.1.. Alternativ werden dem Teilnehmer die Systemvoraussetzungen in Textform (per E-Mail) oder in den Geschäftsräumen vor Ort mitgeteilt. Soweit zuvor vertraglich vereinbart, erhält der Teilnehmer vor dem Start der Online-Veranstaltung von dem Veranstalter die hierzu erforderliche Anwendungssoftware als Downloadlink. Der vom Veranstalter bereitgestellte Downloadlink gilt nur für die Dauer der Veranstaltung. Für die Durchführung eines Nutzungsvertrages der Anwendungssoftware gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen im Verhältnis zwischen dem Anbieter der Anwendungssoftware und dem Teilnehmer sowie ggf. hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des Anbieters.

(3.4.) Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels dieser beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.

(3.5.) Darüber hinaus bietet der Veranstalter umsatzsteuerpflichtige Leistungen (z.B. Seminare) der IFF-Akademie an. Der Inhalt der Veranstaltung ist aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung auf der Website oder dem Teilnehmer per E-Mail übersandten Buchungsformular oder in den Geschäftsräumen des Veranstalters ausliegenden bzw. dem Teilnehmer mitgeteilten Information zu entnehmen.

(3.6.) Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Veranstalter aber nicht. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Gewähr dafür, dass sich beim Teilnehmer ein bestimmter Lernerfolg einstellt oder dass der Teilnehmer ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.

(3.7.) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Veranstalter kann seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.

§ 4 Anmeldung und Vertragsschluss

(4.1.) Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen Veranstaltungen auf der Website oder in dem Buchungsformular oder in den Geschäftsräumen des Veranstalters beworbenen Veranstaltungen stellen kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine Einladung an den Teilnehmer, die auf der Website bzw. die im Buchungsformular des Veranstalters beschriebenen Leistungen zu buchen.

(4.2.) Sofern der Teilnehmer eine Kammerprüfung anstrebt, ist dieser selbst verpflichtet die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen der zuständigen Kammer zu überprüfen und die entsprechende Nachzuweise vorzulegen.

(4.3.) Der Teilnehmer kann per Telefon, per E-Mail, postalisch oder über das auf der Website des Veranstalters vorgehaltene Buchungsformular eine unverbindliche Buchungsanfrage auf Abgabe eines Angebots an den Veranstalter richten.

(4.4.) Der Veranstalter lässt dem Teilnehmer auf dessen Buchungsanfrage hin in Schrift- oder Textform (ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) ein verbindliches Angebot zur Buchung der vom Teilnehmer zuvor ausgewählten Veranstaltung des Veranstalters zukommen.

(4.5.) Dieses Angebot kann der Teilnehmer durch eine gegenüber dem Veranstalter abzugebende Annahmeerklärung per E-Mail oder durch Anklicken des Buttons innerhalb der Angebots-E-Mail oder postalisch oder durch Zahlung des vom Veranstalter angebotenen Entgeltes für die gebuchte Veranstaltung innerhalb von sieben (7) ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Teilnehmers staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Teilnehmer das Angebot des Veranstalters innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Veranstalter nicht mehr an sein Angebot gebunden. Hierauf wird der Veranstalter den Teilnehmer in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen.

(4.6.) Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

(4.7.) Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Veranstalter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Teilnehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Veranstalter oder von diesem mit der Buchungsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

(4.8.) Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen.

§ 5 Widerrufsrecht

Als Verbraucher steht dem Teilnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Veranstalters.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

(6.1.) Der Teilnehmer wird dem Veranstalter bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen unterstützen. Er wird dem Veranstalter insbesondere die dafür erforderlichen Informationen, Daten und Unter-lagen unentgeltlich, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist.

(6.2.) Soweit der Teilnehmer dem Veranstalter Informationen, Daten und Unterlagen zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen, Daten und Unterlagen berechtigt ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.

(6.3.) Sofern der Teilnehmer selbst Inhalte in der vom Veranstalter bereitgestellten Anwendungssoftware, Chats, Foren oder Blogbeiträge einstellen kann, hat dieser sicherzustellen, dass er durch das Einstellen von Inhalten (Texte, Bilder, Fotos, Videos, Namen, Marken u. Ä.) keine Rechte Dritter verletzt (z.B. Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Wettbewerbsverletzungen). Ein Verstoß liegt insbesondere bei der Überlassung von Inhalten vor, die folgende Punkte betreffen, darstellen oder beinhalten:

  • Verfassungsfeindlichkeit
  • Rassismus und/oder Fremdenfeindlichkeit
  • Diskriminierung
  • Jugendgefährdung und/oder Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art
  • Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum
  • Hetzen gegen Personen oder Unternehmen
  • persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede von Nutzern und Dritten sowie Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht
  • urheberrechtsverletzende Inhalte oder andere Verletzungen von Immaterialgüterrechten
  • sexuelle Belästigung von Nutzerinnen, Nutzern und Dritten
    Pornografie
  • anstößige, sexistische, obszöne, vulgäre, abscheuliche oder ekelerregende Materialien und Ausdrucksweisen.

(6.4.) Der Veranstalter ist berechtigt, die vom Nutzer eingestellten Inhalte zu löschen oder zu deaktivieren, wenn diese gegen die Rechte Dritter verstoßen oder Dritte wegen einer Rechtsverletzung Ansprüche geltend machen, deren Begründetheit nicht offenkundig auszuschließen ist.

(6.5.) Der Teilnehmer ist verpflichtet die in den Geschäftsräumen aushängende oder dem Teilnehmer in Textform (per E-Mail) mitgeteilte Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

§ 7 Entgelt und Zahlungsbedingungen

(7.1.) Sofern sich aus dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Entgelt um Gesamtpreise. Die angegebenen Gesamtpreise verstehen sich in EURO und sind gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG als unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen bzw. Lehrangebote von der Umsatzsteuer befreit.

(7.2.) Der Veranstalter bietet darüber hinaus auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen an. Die umsatzsteuerpflichtigen Leistungen verstehen sich in EURO und sind Gesamtpreise inklusive der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(7.3.) Der Teilnehmer kann das Entgelt mit Zahlungsart „Rechnung“ zahlen. Das Entgelt ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgebend.

(7.4.) Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Veranstalters gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

(7.5.) Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt: Ein Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Teilnehmers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Veranstalter erforderlich.

§ 8 Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung

(8.1.) Zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur nach der vorherigen Zustimmung des Veranstalters möglich.

(8.2.) Sofern ein Dritter in den Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter nach vorheriger Zustimmung eintritt, haften der Dritte und der Teilnehmer als Gesamtschuldner gem. § 426 BGB für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche, insbesondere für das Teilnahmeentgelt und etwaige durch den Eintritt des Dritten entstehende Zusatzkosten.

§ 9 Änderung oder Ausfall der Veranstaltung

(9.1.) Änderungen oder Abweichungen der Veranstaltung, betreffend Zeit, Ort, Veranstaltungsleiter und/oder Inhalt bzw. Art (z.B. Änderung des Angebots von Präsenz- auf Online-Veranstaltung), welche von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind.

(9.2.) Der Veranstalter hat eine Änderung oder Abweichung einer Veranstaltung gemäß Ziffer 9.1. unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.

(9.3.) Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche anzubieten. Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Veranstaltung diesem gegenüber geltend zu machen

§ 10. Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers - Stornierungen

(10.1.) Der Teilnehmer kann bis zu 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen und Entstehung von Kosten die gebuchte Veranstaltung stornieren. Die Stornierung hat der Teilnehmer unter Einhaltung der Stornierungsfrist in Schrift- oder Textform (per Brief oder per E-Mail) gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter. Ein dem Teilnehmer als Verbraucher gegebenenfalls nach Ziffer 5. zustehendes Recht, seine Buchung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.

(10.2.) Im Falle einer Stornierung gem. Ziffer 10.1. wird der Veranstalter dem Teilnehmer bereits gezahlte Entgelte vollständig zurückerstatten. Die Erstattung des Teilnahmeentgelts erfolgt innerhalb eines Zeitraums von 14 Kalendertage ab Zugang der Stornierungserklärung. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer das Teilnahmeentgelt mit dem gleichen Zahlungsmittel, welches der Teilnehmer bei der Buchung der Veranstaltung verwendet hat, zurück.

§ 11 Einräumung von Nutzungsrechten und Überlassung von Veranstaltungs- und Lehrmaterialien

(11.1.) Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen erforderlichen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien (nachfolgend „Lehrinhalte“).

(11.2.) Mit vollständiger Zahlung des geschuldeten Entgelts erhält der Teilnehmer an den überlassenen Lehrinhalten ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Lehrinhalte ausschließlich für eigene Bildungszwecke zu nutzen.

(11.3.) Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Veranstaltungs- und Lehrmaterialien bzw. die Aufzeichnung der Veranstaltungen oder Teile der Veranstaltung in Audio oder Video bedürfen der schriftliche Zustimmung des Veranstalters.

(11.4.) Im Falle einer Buchung von Online-Veranstaltungen wird dem Teilnehmer das erforderliche Veranstaltungsmaterial (z.B. Präsentationen) ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download im Schulungsportal zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Überlassung des Veranstaltungsmaterials in körperlicher Form, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.

§ 12 Nennung als Referenzkunden

(12.1.) Der Veranstalter ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Teilnehmers berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Teilnehmer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt der Veranstalter berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial zu verbrauchen.

(12.2.) Die Angabe kann dabei auch online etwa auf der Website und/oder Social-Media-Kanälen des Veranstalters, einschließlich der Darstellung des Firmenlogos des Teilnehmers erfolgen, sofern der Teilnehmer Unternehmer i.S. dieser AGB ist. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.

§ 13 Haftung

(13.1.) Hinsichtlich der von dem Veranstalter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

(13.2.) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 13.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

(13.3.) Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

(13.4.) Im Falle eines Verstoßes gegen seine Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6.2. und 6.3. dieser AGB stellt der Teilnehmer den Veranstalter und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten gegenüber dem Veranstalter geltend machen können. Der Teilnehmer übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Teilnehmer nicht zu vertreten ist. Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

§ 14 Kündigung des Veranstalters wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen

(14.1.) Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. außergewöhnliche verkehrsgefährdende Wasserstraßenzustände, Hochwasser, besondere Witterungsereignisse, Gewitter, Streik, unvorhergesehene behördliche Anordnungen, Pandemien oder sonstige Betriebsstörungen, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Der Teilnehmer kann auf Wunsch im Falle des Vorliegens einer nicht voraussehbaren höheren Gewalt an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters teilnehmen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche anzubieten.

(14.2.) Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(14.3.) Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter das Vertragsverhältnis nachhaltig stört oder wenn der Teilnehmer sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält (z.B. insbesondere bei Verstoß gegen die Sicherheitsunterweisung), dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle der Kündigung behält der Veranstalter den Anspruch auf den Veranstaltungspreis. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der dem Teilnehmer von den Leistungsträgern erstatteten Beiträge.

§ 15 Vertragslaufzeit und Kündigungsrecht des Teilnehmers, Abbruch und Unterbrechung

(15.1.) Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss. Der Vertrag wird befristet für die in der Veranstaltungsbeschreibung genannte Vertragslaufzeit geschlossen und endet automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

(15.2.) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Zur Kündigung aus wichtigem Grunde ist der Veranstalter insbesondere berechtigt, wenn der Teilnehmer fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

(15.3.) Sofern der Teilnehmer an einer Veranstaltung im Rahmen einer Maßnahme nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) teilnimmt, gilt:
Nach einem Abbruch aus wichtigem Grund oder nach einer Kündigung des Veranstalters, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, wird die Veranstaltung mit demselben Fortbildungsziel unverzüglich nach Wegfall des wichtigen Grundes oder der Beendigung der Maßnahme infolge der Kündigung durch eine Teilnahme an einem Folgekurs wieder aufgenommen. Dies gilt insbesondere für eine Unterbrechung oder Kündigung einer Maßnahme wegen Krankheit oder Schwangerschaft.

(15.4.) Der Vertrag kann in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) gekündigt werden.

§ 16 Alternative Streitbeilegung

(16.1.) Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

(16.2.) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 17 Schlussbestimmungen

(17.1.) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(17.2.) Ist der Teilnehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 23.06.2023

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